Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie alle anderen Unternehmen, die als juristische Personen anerkannt sind, müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören auch Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Kommanditgesellschaften, Vereine, Stiftungen und ähnliche Personengesellschaften.